Compliance

CPNP Meldung: Schritt-für-Schritt Anleitung + typische Fehler, die Zeit und Geld kosten

INCIkit Redaktion13 Min. Lesezeit
CPNP-Meldung im Cosmetic Products Notification Portal — Laborantin erfasst Kosmetik-Produktdaten auf Tablet neben Mikroskop und Pflegeprodukten

Wer ein kosmetisches Produkt in der EU auf den Markt bringt, muss es vor dem Inverkehrbringen im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) melden. Ohne gültige CPNP-Notifizierung darf dein Produkt nicht verkauft werden — weder online noch im stationären Handel.

In diesem Leitfaden erfährst du, was die CPNP-Meldung ist, wer sie durchführen darf, welche Angaben erforderlich sind, und welche typischen Fehler dich Zeit und Geld kosten können. Mit der Schritt-für-Schritt-Anleitung und der Checkliste am Ende bist du optimal vorbereitet.

Was ist die CPNP-Meldung?

Das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) ist das zentrale Online-Portal der Europäischen Kommission für die Meldung kosmetischer Produkte. Es wurde eingeführt, um den Behörden der EU-Mitgliedstaaten einen einheitlichen Überblick über alle auf dem Markt befindlichen Kosmetikprodukte zu geben.

Rechtsgrundlage

Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 verpflichtet die verantwortliche Person, bestimmte Produktinformationen vor dem Inverkehrbringen elektronisch an die Kommission zu übermitteln.

Bevor ein kosmetisches Produkt in der EU bereitgestellt wird, muss die verantwortliche Person folgende Informationen elektronisch übermitteln: Produktkategorie, Handelsname, Herkunftsland, Mitgliedstaat der Erstbereitstellung, Kontaktdaten, Rezeptur und Kennzeichnung.

Die CPNP-Meldung ersetzt keine Sicherheitsbewertung (CPSR). Sie setzt voraus, dass deine Product Information File (PIF) vollständig vorliegt. Erst PIF, dann CPNP — nicht umgekehrt.

Wer darf eine CPNP-Meldung durchführen?

Nur die Responsible Person (verantwortliche Person nach Art. 4 EU-VO 1223/2009) oder ein autorisierter Vertreter darf die Meldung im CPNP vornehmen. Das betrifft drei Personengruppen:

Hersteller mit EU-Sitz

Produziert und vertreibt unter eigenem Namen innerhalb der EU.

Importeur

Bringt Produkte aus Drittstaaten in den EU-Markt und übernimmt die Verantwortung.

Bevollmächtigter Vertreter

Von einem Nicht-EU-Hersteller schriftlich benannt, um als RP zu handeln.

Merke

Die Responsible Person haftet im Ernstfall persönlich. Wer im CPNP als verantwortliche Person eingetragen ist, trägt die volle regulatorische Verantwortung für das Produkt — inklusive Rückruf und Schadenersatz.

CPNP Meldung Schritt für Schritt — Praxisanleitung

Die folgende Anleitung führt dich durch alle neun Schritte einer CPNP-Meldung. Bereite alle Unterlagen vor, bevor du das Portal öffnest — das spart Nacharbeit.

CPNP-Meldung am Tablet durchführen — Laborantin erfasst Produktdaten im Cosmetic Products Notification Portal neben Mikroskop und Kosmetikprodukten
Die CPNP-Meldung erfolgt digital über das Portal der Europäischen Kommission — alle Produktdaten müssen vorab vollständig vorliegen

Schritt 1: Account im EU Login erstellen

Der Zugang zum CPNP erfolgt über das zentrale EU-Login-System der Europäischen Kommission. Du benötigst eine geschäftliche E-Mail-Adresse und gültige Unternehmensdaten. Die Registrierung und Anmeldung erfolgt direkt über das offizielle CPNP-Portal. Ohne verifizierte Unternehmensinformationen ist kein Zugang möglich.

Schritt 2: Responsible Person registrieren

Im nächsten Schritt registrierst du die verantwortliche Person mit folgenden Pflichtangaben:

  • Firmenname (exakt wie auf dem Etikett)
  • Vollständige Geschäftsadresse
  • Kontaktperson mit Vor- und Nachname
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse

Diese Angaben müssen exakt mit dem Etikett und der PIF übereinstimmen. Abweichungen führen zu Beanstandungen durch die Marktüberwachung.

Schritt 3: Produktkategorie auswählen

Du musst die richtige Produktkategorie im Portal definieren. Die Kategorie bestimmt, welche Expositionsbewertung in der Sicherheitsbewertung angesetzt wird. Typische Kategorien:

Hautpflege

Cremes, Lotionen, Seren, Körperöl

Haarpflege

Shampoo, Conditioner, Haaröle

Dekorative Kosmetik

Make-up, Lippenstift, Nagellack

Sonnenschutz

Sonnencreme, After-Sun-Produkte

Falsche Kategorie = falsche Expositionsbewertung. Das kann dazu führen, dass die gesamte Sicherheitsbewertung überarbeitet werden muss.

Schritt 4: Produktidentifikation

Folgende Angaben sind bei der Produktidentifikation erforderlich:

  • Handelsname des Produkts
  • Produktart (Leave-on, Rinse-off, etc.)
  • Mitgliedstaat der Erstbereitstellung
  • Verpackungsart (Tube, Tiegel, Flasche, Spender)

Schritt 5: Rezeptur hochladen

Die Rezeptur ist das Kernstück der CPNP-Meldung. Das Portal verlangt eine vollständige quantitative Zusammensetzung:

  • Alle Inhaltsstoffe mit INCI-Bezeichnungen
  • Exakte Konzentrationen in Prozent
  • CAS-Nummern (bei regulierten Stoffen erforderlich)
  • Korrekte Angabe von Duftstoffallergenen

Achtung — Häufigste Fehlerquelle

Das Rezepturformat muss exakt stimmen. Hier entstehen die meisten Fehler: falsche Prozentangaben, inkonsistente INCI-Bezeichnungen oder fehlende Duftstoffallergene. Prüfe die Rezeptur dreifach, bevor du sie hochlädst.

Schritt 6: Kennzeichnung (Label) hochladen

Das CPNP verlangt ein Foto oder PDF deines Etiketts. Folgende Elemente müssen vollständig lesbar sein:

  • Vollständige INCI-Liste
  • Alle vorgeschriebenen Warnhinweise
  • Mindesthaltbarkeitsangabe (PAO oder MHD)
  • Chargenkennzeichnung (oder Platzhalter)
  • Name und Adresse der Responsible Person
Kosmetikprodukt mit Label für CPNP-Meldung — Hautpflegeprodukte mit INCI-Deklaration und Kennzeichnung nach EU-Kosmetikverordnung
Das Etikett muss exakt mit der im CPNP hinterlegten Rezeptur übereinstimmen — jede Inkonsistenz führt zu Rückfragen

Label und Rezeptur müssen identisch sein. Die INCI-Liste auf dem Etikett muss die exakt gleichen Inhaltsstoffe in der gleichen Reihenfolge enthalten wie die im Portal hinterlegte Rezeptur.

Schritt 7: Nanomaterialien (falls zutreffend)

Enthält dein Produkt Nanomaterialien (z. B. Nano-Titandioxid oder Nano-Zinkoxid in Sonnenschutzprodukten), ist eine separate Meldung erforderlich. Diese muss sechs Monate vor dem Inverkehrbringen erfolgen (Art. 16 EU-VO 1223/2009).

Schritt 8: Giftinformationszentrum-relevante Daten

Die im CPNP hinterlegte Rezeptur wird den nationalen Giftinformationszentren zur Verfügung gestellt. Im Vergiftungsfall können Ärzte so schnell die relevanten Inhaltsstoffe und deren Konzentrationen abrufen. Diese Daten sind für die Notfallbehandlung kritisch.

Schritt 9: Meldung absenden

Nach dem Absenden erhältst du eine Referenznummer. Diese Nummer dient als Nachweis der Notifizierung und sollte zusammen mit der PIF archiviert werden.

Wichtig

Die CPNP-Meldung bestätigt nicht die Konformität deines Produkts. Sie ist eine Mitteilung, keine Genehmigung. Die Verantwortung für die Produktsicherheit liegt weiterhin bei der verantwortlichen Person.

CPNP erforderliche Angaben — Checkliste

Bereite alle folgenden Unterlagen vor, bevor du die CPNP-Meldung startest. Fehlende Dokumente führen zu Unterbrechungen und Nacharbeit:

CPNP-Meldung — Vorbereitungscheckliste

  • Vollständige Rezeptur (quantitativ, mit INCI und Konzentrationen)
  • Sicherheitsbewertung (CPSR) abgeschlossen und unterzeichnet
  • Product Information File (PIF) vollständig zusammengestellt
  • Produktkategorie korrekt definiert und dokumentiert
  • Label finalisiert und als hochauflösende Datei verfügbar
  • Responsible Person korrekt benannt (identisch mit Etikett)
  • Label-Bilder in guter Qualität (lesbar, vollständig, nicht abgeschnitten)

Typische Fehler bei der CPNP-Meldung

Die folgenden Fehler kosten Zeit und führen regelmäßig zu Rückfragen durch Behörden oder Handelspartner. Vermeide sie, indem du deine Unterlagen vor der Meldung systematisch prüfst.

CPNP-Dokumentation prüfen — Qualitätskontrolleur dokumentiert Produktionsdaten auf Klemmbrett in der Kosmetikherstellung
Sorgfältige Dokumentation vor der CPNP-Meldung vermeidet Rückfragen und Verzögerungen beim Markteintritt

Inkonsistente INCI-Bezeichnungen

Die Rezeptur enthält "Aqua", aber das Label zeigt "Water". Beides ist nicht falsch, aber kombiniert inkonsistent. Es muss einheitlich die INCI-Nomenklatur verwendet werden.

Label passt nicht zur Rezeptur

Die Rezeptur wurde geändert, aber das hochgeladene Label entspricht noch der alten Version. Jede Rezepturänderung erfordert ein aktualisiertes Etikett.

Falsches Rezepturformat

Prozentangaben fehlen oder sind falsch formatiert. Konzentrationen als Bereiche statt exakte Werte angegeben. Duftstoffallergene nicht einzeln deklariert.

Fehlende oder unleserliche Label-Bilder

Abgeschnittene Fotos, zu niedrige Auflösung oder fehlende Rückseite. Das gesamte Etikett muss vollständig und lesbar sein.

Falsche Responsible Person

Der Importeur ist nicht korrekt als verantwortliche Person eingetragen, oder die Adresse weicht vom Etikett ab.

Varianten nicht sauber getrennt

Unterschiedliche Farben oder Düfte brauchen separate Meldungen, wenn sich die Zusammensetzung unterscheidet. Nur identische Rezepturen können als Schattierungen zusammengefasst werden.

Warum strukturierte Daten entscheidend sind

Die meisten Probleme bei der CPNP-Meldung entstehen nicht im Portal selbst, sondern davor. Typische Ursachen:

  • Excel-Versionen der Rezeptur stimmen nicht überein
  • Die Rezepturdatei ist veraltet oder wurde manuell überschrieben
  • Das Label wurde nicht mit der aktuellen Rezeptur synchronisiert
  • Die Sicherheitsbewertung (CPSR) basiert auf einer alten Rezepturversion
  • Rohstoffdaten (INCI, CAS) sind in verschiedenen Dokumenten unterschiedlich

Ohne saubere Versionskontrolle und eine zentrale Datenverwaltung wird die CPNP-Meldung zur Fehlerquelle. Jede Inkonsistenz zwischen Rezeptur, Label und PIF kostet Zeit — und im schlimmsten Fall verzögert sie den Markteintritt um Wochen.

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CPNP Pre-Launch Checkliste

Prüfe diese Punkte unmittelbar vor dem Launch. Wenn auch nur ein Punkt nicht sauber abgeschlossen ist, wird die Meldung fehleranfällig:

Pre-Launch Prüfung vor CPNP-Meldung

  • Rezeptur final versioniert (keine offenen Änderungen)
  • Sicherheitsbewertung (CPSR) auf Basis der finalen Rezeptur aktualisiert
  • Label inhaltlich und visuell geprüft (INCI-Reihenfolge, Warnhinweise, RP-Adresse)
  • Responsible Person korrekt und identisch in PIF, Label und CPNP
  • Produktkategorie validiert (konsistent mit CPSR-Expositionsbewertung)
  • Chargenkennzeichnung definiert (Format festgelegt)

Fazit

Die CPNP-Meldung selbst ist technisch unkompliziert — das Portal führt dich durch die einzelnen Schritte. Die eigentliche Herausforderung liegt in der Vorbereitung: Wer Rezeptur, PIF und Label strukturiert verwaltet und Versionshistorien sauber dokumentiert, meldet schneller und fehlerfrei.

Die drei wichtigsten Erfolgsfaktoren:

1

Zentrale Datenverwaltung

Rezeptur, Label und PIF an einem Ort pflegen, nicht in verteilten Excel-Dateien.

2

Versionskontrolle

Jede Rezepturänderung dokumentieren und alle abhängigen Dokumente synchronisieren.

3

Konsistenzprüfung vor der Meldung

Rezeptur, Label und CPSR systematisch abgleichen, bevor du das Portal öffnest.

Unstrukturierte Dokumentation kostet Wochen. Wer seine Daten im Griff hat, ist in Minuten fertig.

FAQ — Häufige Fragen zur CPNP-Meldung

Ist die CPNP-Meldung kostenpflichtig?

Nein. Die Nutzung des Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) ist kostenfrei. Die Europäische Kommission stellt das Portal allen verantwortlichen Personen in der EU ohne Gebühren zur Verfügung. Kosten entstehen gegebenenfalls durch die Erstellung der PIF, die Sicherheitsbewertung (CPSR) oder die Beauftragung eines Regulatory-Dienstleisters.

Muss ich für jede Farbvariante eine eigene CPNP-Meldung machen?

Das hängt von der Zusammensetzung ab. Varianten mit identischer Rezeptur (z. B. nur unterschiedliche Verpackung) können als Schattierungen unter einer Meldung erfasst werden. Unterscheidet sich die Zusammensetzung jedoch (andere Pigmente, andere Duftstoffe), ist eine separate Meldung erforderlich. Prüfe die Rezeptur jeder Variante sorgfältig.

Was passiert, wenn ich mein Produkt ohne CPNP-Meldung verkaufe?

Ein Inverkehrbringen ohne CPNP-Notifizierung verstößt gegen Art. 13 der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Die Marktüberwachungsbehörde kann ein Verkaufsverbot aussprechen, einen Rückruf anordnen und Bußgelder verhängen. Zudem haftet die verantwortliche Person persönlich.

Kann ich die CPNP-Meldung nachträglich ändern?

Ja. Die verantwortliche Person kann bestehende Meldungen im CPNP jederzeit aktualisieren, etwa bei Rezepturänderungen, neuen Handelsmarken oder Änderungen der verantwortlichen Person. Die Aktualisierung muss vor dem Inverkehrbringen der geänderten Version erfolgen.

Brauche ich eine CPNP-Meldung auch für professionelle Kosmetik (Friseursalons)?

Ja. Die CPNP-Meldepflicht gilt für alle kosmetischen Produkte, die in der EU bereitgestellt werden, unabhängig davon, ob sie an Endverbraucher oder professionelle Anwender verkauft werden. Es gibt keine Ausnahme für Professional-Use-Produkte.

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INCIkit Redaktion

Fachredaktion Kosmetik-Compliance

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