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Selbstgemachte Kosmetik legal verkaufen: Der komplette Leitfaden für Einsteiger

INCIkit Redaktion14 Min. Lesezeit
Handgemachte Naturseife wird mit getrockneten Blüten und ätherischen Ölen dekoriert – selbstgemachte Kosmetik zum Verkaufen

Du hast die perfekte Creme entwickelt, deine Seifen sind der Hit bei Freunden und Familie – aber darfst du sie einfach so verkaufen? Die kurze Antwort: Ja, du darfst Kosmetik selber machen und verkaufen. Die etwas längere Antwort: Es gibt fünf gesetzliche Hürden, die du vorher nehmen musst. Dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deine handgemachte Kosmetik legal auf den Markt bringst – ohne Juristendeutsch, dafür mit konkreten Kosten, Praxisbeispielen und einer Checkliste zum Abhaken.

Die 5 gesetzlichen Hürden auf einen Blick

Bevor du deine selbstgemachte Kosmetik verkaufen kannst, musst du fünf Pflichten erfüllen. Die EU-Kosmetikverordnung (EC) 1223/2009 gilt für jedes kosmetische Mittel – egal ob du 10 Stück auf dem Weihnachtsmarkt verkaufst oder 10.000 über deinen Online-Shop. Es gibt keine Ausnahme für kleine Mengen oder Hobby-Hersteller.

SchrittWas du tun musstTypische KostenZeitaufwand
1. GewerbeGewerbeanmeldung beim Ordnungsamt20 – 60 €1 – 2 Tage
2. SicherheitsbewertungToxikologe bewertet dein Produkt300 – 800 €2 – 8 Wochen
3. CPNP-MeldungProdukt im EU-Portal registrieren0 €1 – 3 Stunden
4. Etikett & INCIPflichtangaben auf der Verpackung50 – 200 €1 – 2 Tage
5. PIF erstellenProduct Information File anlegen0 – 500 €1 – 5 Tage

Wichtig

Diese fünf Schritte gelten für alle kosmetischen Mittel – Seifen, Cremes, Lippenpflege, Badebomben, Körperöl und alles andere, was unter Art. 2 der EU-Kosmetikverordnung fällt. Mehr zu den aktuellen Änderungen der Kosmetikverordnung 2026 findest du in unserem separaten Artikel.

Frau rührt handgemachte Kosmetik in einer Schale an – selbstgemachte Kosmetik herstellen und verkaufen

Selbstgemachte Kosmetik herstellen – vom Hobby zum Gewerbe

Schritt 1: Gewerbe anmelden

Kleingewerbe oder Einzelunternehmen?

Wenn du Kosmetik herstellen und verkaufen willst, brauchst du ein angemeldetes Gewerbe. Das gilt auch, wenn du nur nebenbei ein paar Seifen über Etsy verkaufst. Die Gewerbeanmeldung ist unkompliziert und in den meisten Städten innerhalb eines Tages erledigt.

Was du brauchst:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefülltes Formular (GewA 1) – bekommst du beim Ordnungsamt oder online
  • 20 bis 60 € Gebühr (je nach Kommune)

Kleingewerbe vs. Einzelunternehmen: Für die meisten Einsteiger ist das Kleingewerbe die beste Wahl. Du brauchst keine doppelte Buchführung, keinen Jahresabschluss und profitierst von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), wenn dein Umsatz unter 22.000 € im Jahr bleibt. Das bedeutet: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen.

Tätigkeitsbeschreibung – worauf du achten musst

Bei der Gewerbeanmeldung gibst du eine Tätigkeitsbeschreibung an. Schreibe nicht einfach „Kosmetik“. Formuliere präzise, zum Beispiel:

Herstellung und Vertrieb von kosmetischen Mitteln (Seifen, Cremes, Körperpflegeprodukte)

Muss ich mich beim Gesundheitsamt melden?

In Deutschland informiert das Ordnungsamt automatisch das zuständige Gesundheitsamt. In manchen Bundesländern – besonders in Bayern und Baden-Württemberg – erfolgt eine Erstbegehung deiner Produktionsstätte. Das Gesundheitsamt prüft grundlegende Hygienestandards: getrennte Lager- und Produktionsbereiche, saubere Arbeitsflächen, dokumentierte Reinigungsprozesse.

Praxis-Tipp

Auch wenn du von Zuhause produzierst, solltest du einen separaten, sauberen Arbeitsbereich einrichten. Die Küche ist grundsätzlich möglich, aber du brauchst eine klare Trennung zwischen Lebensmittelzubereitung und Kosmetikproduktion. Mehr zu den Hygienestandards findest du in unserem GMP-Leitfaden für Kosmetik.

Schritt 2: Sicherheitsbewertung beauftragen

Warum die Sicherheitsbewertung Pflicht ist

Die Sicherheitsbewertung (Safety Assessment) ist die wichtigste – und teuerste – Hürde, wenn du selbstgemachte Kosmetik verkaufen willst. Art. 10 der EU-Kosmetikverordnung schreibt vor, dass jedes kosmetische Produkt vor dem Inverkehrbringen von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter beurteilt werden muss.

Was der Sicherheitsbewerter prüft:

  • Toxikologisches Profil jeder einzelnen Zutat
  • Konzentrationen im Verhältnis zu den zulässigen Höchstmengen
  • Wechselwirkungen zwischen den Inhaltsstoffen
  • Stabilität des Produkts
  • Mikrobiologische Sicherheit (besonders bei wasserhaltigen Produkten)
  • Beurteilung des fertigen Produkts unter vorgesehener Anwendung

Kosten und Ablauf

Die Kosten für eine Sicherheitsbewertung liegen typischerweise zwischen 300 und 800 € pro Produkt. Der Preis hängt von der Komplexität ab:

ProdukttypPreisrahmenDauer
Einfache Seife (3–5 Zutaten)300 – 400 €2 – 4 Wochen
Creme/Lotion (8–15 Zutaten)500 – 700 €4 – 6 Wochen
Komplexe Formulierung (15+ Zutaten)600 – 800 €4 – 8 Wochen

Spar-Tipp: Wenn du mehrere Produkte mit ähnlicher Grundrezeptur hast (z. B. Seifen mit verschiedenen Düften), bieten viele Toxikologen Rabatte für Produktfamilien an. Eine Lavendel-Seife und eine Rosen-Seife mit identischer Basisrezeptur kosten zusammen oft nur 450–550 € statt 2×350 €.

Einen ausführlichen Artikel zum gesamten Ablauf findest du in unserem Leitfaden zur Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel.

Welche Unterlagen brauchst du?

  1. Vollständige Rezeptur mit INCI-Namen und Konzentrationen (in Gewichtsprozent)
  2. Sicherheitsdatenblätter (SDS) aller Rohstoffe
  3. Technische Datenblätter (TDS) der Rohstoffe
  4. Stabilitätsdaten – mindestens ein Test über 3 Monate
  5. Herstellungsbeschreibung – wie stellst du das Produkt her?
  6. Angaben zur Verpackung – Material, Volumen, Verschlussart

Häufiger Fehler

Viele Einsteiger beauftragen die Sicherheitsbewertung, ohne vorher alle Unterlagen zusammenzuhaben. Das verzögert den Prozess um Wochen. Bereite alle Dokumente vor, bevor du den Toxikologen kontaktierst.

Schritt 3: CPNP-Meldung absetzen

Das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) ist die zentrale EU-Datenbank für kosmetische Produkte. Bevor du dein Produkt zum ersten Mal in der EU verkaufst, musst du es dort melden. Die Meldung ist kostenlos und erfolgt online.

Die CPNP-Meldung ist gesetzliche Pflicht nach Art. 13 der EU-Kosmetikverordnung. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 50.000 € – auch für Kleinproduzenten.

Schritt-für-Schritt Ablauf

  1. Registriere dich auf dem CPNP-Portal der EU-Kommission
  2. Erstelle ein Profil als „Verantwortliche Person“
  3. Lege ein neues Produkt an
  4. Füge die INCI-Liste und Rahmenformulierung ein
  5. Lade das Etikett als Bild hoch
  6. Prüfe alle Angaben und sende die Meldung ab

Der gesamte Prozess dauert ca. 1–3 Stunden, wenn du alle Unterlagen vorbereitet hast. Eine detaillierte Anleitung findest du in unserem CPNP-Meldung-Guide.

Praxisbeispiel

Sabine stellt handgerührte Sheabutter-Bodybars her und verkauft sie über ihren Etsy-Shop. Für ihr erstes Produkt brauchte sie 2,5 Stunden für die CPNP-Meldung – die meiste Zeit ging für die korrekte Zuordnung der INCI-Kategorien drauf. Beim zweiten Produkt dauerte es nur noch 45 Minuten.

Handgemachtes Orangensalz-Peeling, Naturseife und ätherische Öle mit Lavendel – kosmetische Rohstoffe für die INCI-Liste

Kosmetische Rohstoffe – jeder Inhaltsstoff muss auf die INCI-Liste

Schritt 4: Etikett & INCI-Liste korrekt erstellen

Die 8 Pflichtangaben auf deinem Etikett

Dein Produktetikett ist das Aushängeschild deiner handgemachten Kosmetik – aber es ist auch ein rechtliches Dokument. Die EU-Kosmetikverordnung schreibt in Art. 19 genau vor, welche Informationen auf der Verpackung stehen müssen:

  1. Funktion des Produkts (z. B. „Handseife“) – falls nicht offensichtlich
  2. Name und Anschrift der Verantwortlichen Person
  3. Nenninhalt (z. B. „100 g“ oder „50 ml“)
  4. Mindesthaltbarkeitsdatum oder PAO-Symbol (offener Tiegel, z. B. „12M“)
  5. Besondere Vorsichtsmaßnahmen
  6. Chargennummer (Batch-Nummer)
  7. INCI-Liste (vollständige Auflistung)
  8. Ursprungsland (bei Import außerhalb der EU)

INCI-Liste: So erstellst du sie richtig

  • Über 1 % Konzentration: absteigend nach Gewichtsanteil sortiert
  • Unter 1 % Konzentration: beliebige Reihenfolge
  • Farbstoffe: ganz am Ende, mit CI-Nummer
  • Duftstoffe: als „Parfum“ zusammengefasst, 26 allergene Duftstoffe einzeln deklarieren

INCI-Beispiel: Naturseife

Sodium Olivate, Sodium Cocoate, Aqua, Glycerin, Sodium Hydroxide, Cocos Nucifera Oil, Lavandula Angustifolia Oil, Linalool, Limonene

Unsere Schritt-für-Schritt Anleitung zur INCI-Liste erklärt alle Details, Sonderfälle und häufige Fehler.

Schriftgröße und Platz auf kleinen Verpackungen

Die Mindestschriftgröße für die INCI-Liste beträgt 1,2 mm x-Höhe. Bei Verpackungen unter 10 ml oder 10 g gibt es Erleichterungen: Bestimmte Angaben dürfen auf einem Beipackzettel oder an der Verkaufstheke ausgelegt werden.

Schritt 5: PIF zusammenstellen

Das Product Information File (PIF) ist das zentrale Compliance-Dokument für jedes kosmetische Produkt. Du musst es jederzeit vorlegen können, wenn eine Behörde es anfordert. Das PIF muss nach Art. 11 mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Was gehört ins PIF?

Teil A – Sicherheitsbewertung: Sicherheitsbericht nach Anhang I, qualitative und quantitative Zusammensetzung, toxikologisches Profil, Stabilitätsdaten, mikrobiologische Qualität und Gesamtbewertung des Sicherheitsbewerters.

Teil B – Produktdossier: Produktbeschreibung, Herstellungsbeschreibung, GMP-Nachweis, Nachweise für behauptete Wirkungen und Nachweis, dass keine Tierversuche durchgeführt wurden.

Eine ausführliche Anleitung findest du in unserem PIF-Praxisleitfaden.

PIF für Einsteiger: pragmatisch vorgehen

  1. Starte mit der Rezeptur: Alle Inhaltsstoffe mit INCI-Namen, Konzentration und Lieferant
  2. Sammle Rohstoff-Dokumentation: SDS und TDS von allen Lieferanten
  3. Sicherheitsbewertung einholen: Der Toxikologe liefert Teil A
  4. Herstellungsprozess beschreiben: Schritt für Schritt dokumentieren
  5. Alles zusammenfügen: PIF in einem Ordner (digital oder physisch) zusammenfassen

Schritte 2–5 digital erledigen

INCIkit hilft dir, Rezepturen zu verwalten, INCI-Listen automatisch zu generieren und Chargen lückenlos zu dokumentieren – damit sparst du beim PIF und bei der CPNP-Meldung Stunden an manueller Arbeit.

Typische Anfängerfehler & wie du sie vermeidest

Wer zum ersten Mal Kosmetik selber machen und verkaufen will, tappt oft in dieselben Fallen. Hier die sieben häufigsten Fehler:

1

Ohne Sicherheitsbewertung verkaufen

Das BVL und die Landesbehörden führen regelmäßig Marktkontrollen durch – auch auf Märkten und bei kleinen Online-Shops. Ohne Sicherheitsbewertung drohen Bußgelder und ein Verkaufsverbot.

2

INCI-Liste mit deutschen Bezeichnungen

„Olivenoel“ ist falsch – korrekt ist „Olea Europaea Fruit Oil“. Die INCI-Liste muss die standardisierten INCI-Bezeichnungen verwenden.

3

Keine Chargennummer vergeben

Jedes Produktionslos braucht eine eindeutige Batch-Nummer. Best Practice: System wie „JJMMTT-NN“ (z. B. 260312-01).

4

Claims ohne Nachweis

„Heilt Ekzeme“ ist ein medizinischer Claim und bei Kosmetik verboten. „Pflegt trockene Haut“ ist erlaubt – muss aber im PIF begründet sein.

5

CPNP-Meldung vergessen oder falsch ausfüllen

Besonders häufig: falsche Produktkategorie gewählt, unvollständige INCI-Liste hochgeladen oder das Etikett-Bild fehlt.

6

Konservierung bei wasserhaltigen Produkten vergessen

Sobald dein Produkt Wasser enthält, brauchst du ein Konservierungssystem. Ohne Konservierung können sich Bakterien und Schimmelpilze vermehren.

7

Kein Stabilitätstest

Lagere Proben bei Raumtemperatur, bei 40 °C und bei 4 °C. Prüfe nach 4, 8 und 12 Wochen auf Veränderungen (Farbe, Geruch, Konsistenz, pH-Wert).

Checkliste: Vom Hobby-Produkt zum legalen Verkauf

Bevor du dein erstes Produkt verkaufst, geh diese Checkliste durch. Wenn du alle Punkte abhaken kannst, bist du rechtlich auf der sicheren Seite:

  • Gewerbe angemeldet (Gewerbeschein vorhanden)
  • Sicherheitsbewertung für jedes Produkt vorhanden (Toxikologen-Bericht)
  • CPNP-Meldung für jedes Produkt abgegeben
  • INCI-Liste mit korrekten INCI-Bezeichnungen erstellt
  • Etikett mit allen 8 Pflichtangaben gestaltet
  • PIF vollständig zusammengestellt und archiviert
  • Chargennummern-System definiert und angewendet
  • Stabilitätstests durchgeführt und dokumentiert
  • Herstellungsprozess schriftlich beschrieben
  • Rohstoff-Dokumentation (SDS, TDS) für alle Zutaten vorhanden
  • Haltbarkeitsdatum oder PAO-Symbol auf dem Etikett
  • Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen (empfohlen, ab ca. 200 €/Jahr)
  • Lager- und Produktionsbereiche hygienisch eingerichtet
  • Reinigungsprotokolle eingeführt

Wie lange dauert der gesamte Prozess? Realistisch solltest du 6 bis 12 Wochen einplanen, vom Entschluss bis zum ersten legalen Verkauf. Der größte Zeitfaktor ist die Sicherheitsbewertung (2–8 Wochen).

Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich Kosmetik ohne Gewerbeschein verkaufen?

Nein. Sobald du Kosmetik gegen Entgelt abgibst – egal ob auf einem Markt, über Etsy oder an Freunde – handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Du brauchst eine Gewerbeanmeldung. Die einzige Ausnahme: Wenn du Produkte verschenkst, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Sobald Geld fließt, greift die Gewerbepflicht.

Was kostet es insgesamt, selbstgemachte Kosmetik legal zu verkaufen?

Für dein erstes Produkt musst du mit Gesamtkosten von ca. 500 bis 1.200 € rechnen. Das setzt sich zusammen aus: Gewerbeanmeldung (20–60 €), Sicherheitsbewertung (300–800 €), Etiketten und Verpackung (50–200 €) und ggf. Stabilitätstests (100–300 €). Die CPNP-Meldung und das PIF kosten nur deine Arbeitszeit. Ab dem zweiten Produkt wird es günstiger.

Brauche ich für jedes Produkt eine eigene Sicherheitsbewertung?

Ja. Jede einzelne Rezeptur braucht eine eigene Sicherheitsbewertung. Wenn du eine Lavendel-Seife und eine Pfefferminz-Seife herstellst, brauchst du zwei Bewertungen – selbst wenn sich nur das ätherische Öl unterscheidet. Allerdings bieten viele Toxikologen Produktfamilien-Rabatte an, wenn die Grundrezeptur identisch ist.

Kann ich Kosmetik von Zuhause aus herstellen und verkaufen?

Ja, grundsätzlich ist die Herstellung in den eigenen Räumlichkeiten erlaubt. Du brauchst keine zertifizierte Produktionsstätte. Allerdings musst du die Grundsätze der Guten Herstellungspraxis (GMP) nach ISO 22716 einhalten: ein sauberer, separater Arbeitsbereich, dokumentierte Reinigungs- und Herstellungsprozesse und eine nachvollziehbare Rohstoff-Lagerhaltung.

Muss ich meine Produkte testen lassen, bevor ich sie verkaufe?

Die EU-Kosmetikverordnung schreibt keine bestimmten Produkttests vor – aber die Sicherheitsbewertung setzt bestimmte Daten voraus, die du nur durch Tests bekommst. Dazu gehören Stabilitätstests (über mindestens 3 Monate) und bei wasserhaltigen Produkten ein Challenge-Test (Konservierungsbelastungstest).

Fazit: Kosmetik selber machen und verkaufen – so startest du richtig

Kosmetik selber machen und verkaufen ist kein bürokratisches Abenteuer, wenn du die fünf Schritte kennst und systematisch abarbeitest. Gewerbe anmelden, Sicherheitsbewertung beauftragen, CPNP-Meldung absetzen, Etikett korrekt gestalten und PIF zusammenstellen – das ist dein Fahrplan vom Hobby-Produkt zum legalen Verkauf.

Der größte Fehler, den du machen kannst: gar nicht erst anfangen, weil die Bürokratie abschreckt. In der Praxis schaffen es die meisten Einsteiger innerhalb von 8 bis 12 Wochen, alle Voraussetzungen zu erfüllen.

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Weiterführende Ressourcen

INCIkit Redaktion

Fachredaktion Kosmetik-Compliance

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