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INCI-Liste erstellen: Schritt-für-Schritt Anleitung für Kosmetikhersteller

INCIkit Redaktion12 Min. Lesezeit
INCI-Liste erstellen — Lupe prüft Inhaltsstoffe auf Kosmetikverpackungen mit Häkchen und Kreuz für korrekte und fehlerhafte Deklaration

Die INCI-Liste ist Pflichtbestandteil jeder Kosmetikverpackung in der EU. Was auf den ersten Blick wie eine einfache Aufzählung von Inhaltsstoffen wirkt, ist in der Praxis eine der häufigsten Fehlerquellen bei der Produktkennzeichnung. Falsche Reihenfolge, veraltete Bezeichnungen, fehlende Allergene oder die Verwechslung von Rohstoff-Handelsnamen mit INCI-Namen — jeder dieser Fehler kann zu Beanstandungen durch die Marktüberwachung führen.

Besonders für Hersteller, die mit vielen Rezepturen und unterschiedlichen Rohstofflieferanten arbeiten, wird die INCI-Deklaration schnell komplex. Denn die INCI-Liste bildet nicht die Rohstoffe ab, die du einkaufst — sie bildet die Einzelstoffe ab, aus denen diese Rohstoffe bestehen.

Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie du eine INCI-Liste korrekt erstellst: von der Nomenklatur über die Sortierregeln bis zu den typischen Fallstricken, die in der Praxis regelmäßig zu Problemen führen.

Was ist die INCI-Nomenklatur und warum ist sie Pflicht?

INCI steht für International Nomenclature of Cosmetic Ingredients. Es ist ein international standardisiertes System zur Benennung kosmetischer Inhaltsstoffe, das von der PCPC (Personal Care Products Council) gepflegt und in der EU durch die CosIng-Datenbank der EU-Kommission abgebildet wird.

Die rechtliche Grundlage für die INCI-Deklaration ist Art. 19 Abs. 1 Buchstabe g der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Dort heißt es sinngemäß: Kosmetische Mittel müssen eine Liste der Bestandteile tragen, die in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Zugabe aufgeführt sind.

Warum das für professionelle Hersteller relevant ist

Die INCI-Liste ist nicht nur Verpackungsaufdruck. Sie ist Teil der Product Information File (PIF), der CPNP-Meldung und oft Grundlage für Handelspartner-Audits. Ein Fehler in der INCI-Liste zieht sich durch alle nachgelagerten Dokumente.

Die INCI-Nomenklatur folgt dabei festen Regeln: Chemische Verbindungen werden mit ihren INN- oder IUPAC-basierten englischen Bezeichnungen benannt. Pflanzliche Inhaltsstoffe folgen der botanischen Nomenklatur mit lateinischem Gattungs- und Artnamen, gefolgt von einem englischen Deskriptor (z. B. „Prunus Amygdalus Dulcis Oil“ für Süßmandelöl). Farbstoffe werden mit CI-Nummern angegeben (z. B. CI 77891 für Titandioxid).

INCI Reihenfolge Kosmetik: Die Sortierregeln im Detail

Die Reihenfolge der Inhaltsstoffe in der INCI-Liste ist gesetzlich vorgeschrieben und folgt einem klaren System. Fehler in der Sortierung sind einer der häufigsten Beanstandungsgründe — und einer der am einfachsten vermeidbaren.

Die 5 Sortierregeln

1

Absteigende Reihenfolge nach Gewichtsanteil

Alle Stoffe mit einem Anteil über 1 % werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Zugabe aufgeführt. Der Stoff mit dem höchsten Anteil steht zuerst.

2

1-%-Grenze: Beliebige Reihenfolge darunter

Stoffe mit einem Massenanteil unter 1 % dürfen in beliebiger Reihenfolge nach allen Stoffen über 1 % aufgelistet werden. In der Praxis werden sie häufig alphabetisch oder nach Funktion gruppiert.

3

Farbstoffe am Ende mit CI-Nummern

Farbstoffe werden nach allen anderen Inhaltsstoffen aufgeführt und mit ihrem Colour Index (CI) gekennzeichnet, z. B. CI 77891. Die Reihenfolge untereinander ist frei.

4

Duftstoffe als „Parfum“ oder „Aroma“

Duftstoffkompositionen werden summarisch als „Parfum“ (Kosmetik) oder „Aroma“ (Mundpflege) deklariert. Die 26 deklarationspflichtigen Allergene müssen jedoch einzeln aufgeführt werden, wenn die Konzentrationsgrenze überschritten wird.

5

Nanomaterialien mit „[nano]“ kennzeichnen

Inhaltsstoffe in Nanoform müssen mit dem Zusatz „[nano]“ versehen werden, z. B. „Titanium Dioxide [nano]“. Dies gilt seit der EU-Kosmetikverordnung Art. 19 Abs. 1 Buchstabe g.

Praxisbeispiel: INCI-Liste einer feuchtigkeitsspendenden Gesichtscreme

Eine Gesichtscreme mit 8 Rohstoffen besteht auf INCI-Ebene aus deutlich mehr Einzelstoffen. Die folgende Tabelle zeigt den Zusammenhang zwischen Rezeptur (Rohstoffebene) und INCI-Liste (Einzelstoffebene):

Rohstoff (Handelsname)Anteil RezepturINCI-Einzelstoffe
Wasser (demineralisiert)68,0 %Aqua
Emulsan II8,0 %Cetearyl Alcohol, Cetearyl Glucoside
Mandelöl raffiniert10,0 %Prunus Amygdalus Dulcis Oil
Glycerin 99,5 %5,0 %Glycerin
Sheabutter unraffiniert5,0 %Butyrospermum Parkii Butter
Xanthan Gum0,5 %Xanthan Gum
Vitamin E Öl0,3 %Tocopherol, Helianthus Annuus Seed Oil
Konservierungsmittel K7000,7 %Phenoxyethanol, Ethylhexylglycerin

Die korrekte INCI-Liste auf dem Etikett lautet:

Ingredients

Aqua, Prunus Amygdalus Dulcis Oil, Cetearyl Alcohol, Glycerin, Butyrospermum Parkii Butter, Cetearyl Glucoside, Phenoxyethanol, Ethylhexylglycerin, Xanthan Gum, Tocopherol, Helianthus Annuus Seed Oil

Beachte: Cetearyl Alcohol (aus Emulsan II) steht vor Glycerin, obwohl der Rohstoff Emulsan II nur 8 % ausmacht und Glycerin 5 %. Das liegt daran, dass Cetearyl Alcohol den größeren Anteil innerhalb des Emulsans hat (~6,4 %). Die Sortierung erfolgt nach dem tatsächlichen Anteil des Einzelstoffs in der Gesamtrezeptur, nicht nach dem Rohstoffanteil.

Rohstoffbezeichnung vs. INCI-Name: Ein kritischer Unterschied

Einer der häufigsten Fehler in der Praxis: Hersteller übernehmen den Handelsnamen des Rohstoffs direkt in die INCI-Liste. Das ist grundsätzlich falsch, denn Rohstoffe und INCI-Bezeichnungen bewegen sich auf unterschiedlichen Ebenen.

Rohstoff (Handelsname)

Was du vom Lieferanten kaufst. Z. B. „Emulsan II“, „Euxyl PE 9010“, „Tego Care CG 90“. Ein Rohstoff enthält oft mehrere Einzelstoffe.

INCI-Name (Einzelstoff)

Was auf dem Etikett steht. Z. B. „Cetearyl Alcohol“, „Phenoxyethanol“. Jeder Einzelstoff innerhalb eines Rohstoffs wird separat deklariert.

Das bedeutet: Bevor du eine INCI-Liste erstellen kannst, musst du jeden Rohstoff in seine INCI-Einzelstoffe aufschlüsseln. Die Zusammensetzung findest du auf dem Spezifikationsdatenblatt (TDS/SDS) des Lieferanten oder in der CosIng-Datenbank der EU-Kommission.

Praxisbeispiel: INCI-Aufschlüsselung eines Lippenbalsams

Ein Lippenbalsam mit 5 Rohstoffen zeigt, wie aus wenigen Einkaufspositionen eine deutlich längere INCI-Liste entsteht:

RohstoffAnteilINCI-Aufschlüsselung
Bienenwachs gelb25 %Cera Alba
Jojobaöl kaltgepresst30 %Simmondsia Chinensis Seed Oil
Sheabutter desodoriert25 %Butyrospermum Parkii Butter
Kokosöl nativ15 %Cocos Nucifera Oil
Vitamin-E-Komplex0,5 %Tocopherol, Helianthus Annuus Seed Oil
Aroma Vanille0,3 %Aroma

Die korrekte INCI-Liste:

Ingredients

Simmondsia Chinensis Seed Oil, Cera Alba, Butyrospermum Parkii Butter, Cocos Nucifera Oil, Tocopherol, Helianthus Annuus Seed Oil, Aroma

Beachte: „Bienenwachs gelb“ wird zu „Cera Alba“, nicht zu „Beeswax“ (das wäre die US-INCI-Bezeichnung, die in der EU nicht verwendet wird). „Jojobaöl“ wird nicht als „Jojoba Oil“ deklariert, sondern mit dem vollständigen botanischen Namen „Simmondsia Chinensis Seed Oil“.

Inhaltsstoffe Kosmetik deklarieren: Schritt-für-Schritt Anleitung

Die folgenden 6 Schritte beschreiben den vollständigen Prozess von der Rezeptur zur fertigen INCI-Liste:

1

Rezeptur mit allen Rohstoffen und Mengen aufstellen

Ausgangspunkt ist die vollständige Rezeptur mit allen Rohstoffen und ihren prozentualen Anteilen am Gesamtprodukt.

2

Jeden Rohstoff in INCI-Einzelstoffe aufschlüsseln

Anhand der Lieferanten-Spezifikationen jeden Rohstoff in seine INCI-Bestandteile zerlegen. Anteil des Einzelstoffs = Rohstoffanteil × Anteil im Rohstoff.

3

INCI-Namen in CosIng verifizieren

Jeden INCI-Namen gegen die aktuelle CosIng-Datenbank prüfen. Bezeichnungen ändern sich gelegentlich — z. B. wurde „Hydrogenated Polyisobutene“ 2019 aktualisiert.

4

Einzelstoffe nach Gesamtanteil sortieren

Alle Stoffe über 1 % in absteigender Reihenfolge sortieren. Identische Stoffe aus verschiedenen Rohstoffen zusammenrechnen (z. B. Aqua aus Rohstoff A + Aqua aus Rohstoff B).

5

Stoffe unter 1 % und Sondergruppen einsortieren

Stoffe unter 1 % nach den Stoffen über 1 % aufführen. Farbstoffe mit CI-Nummer am Ende. Duftstoff-Allergene separat auflisten, wenn Grenzwerte überschritten.

6

Gegenprüfung und Freigabe

INCI-Liste gegen Rezeptur und Spezifikationen prüfen. Vollständigkeit, Reihenfolge und Schreibweise kontrollieren. Bei Änderungen der Rezeptur muss die INCI-Liste synchron aktualisiert werden.

Praxis-Tipp

Der aufwendigste Schritt ist Nr. 2: die Aufschlüsselung. Bei einer Rezeptur mit 15 Rohstoffen, von denen 5 Kompositionen mit je 3–8 Einzelstoffen sind, ergibt sich schnell eine INCI-Liste mit 30+ Positionen. Hier lohnt sich ein System, das Rohstoffe einmal mit ihren INCI-Bestandteilen hinterlegt und bei jeder neuen Rezeptur automatisch aufschlüsselt.

Häufige Fehler bei der INCI-Deklaration

Die folgenden Fehler begegnen uns in der Praxis regelmäßig — bei Kleinherstellern ebenso wie bei etablierten Unternehmen:

Handelsnamen statt INCI-Namen

„Emulgin B2“ statt „Ceteareth-20“ auf dem Etikett. Handelsnamen haben auf der INCI-Liste nichts verloren.

Rohstoff-Reihenfolge statt Einzelstoff-Reihenfolge

Rohstoff A (10 %) vor Rohstoff B (8 %) sortiert, obwohl ein Einzelstoff aus B einen höheren Anteil hat als der größte Einzelstoff aus A.

Identische Stoffe nicht zusammengerechnet

Aqua taucht dreimal auf der INCI-Liste auf, weil es in drei verschiedenen Rohstoffen vorkommt. Korrekt: Alle Aqua-Anteile addieren und als einen Eintrag führen.

Veraltete INCI-Bezeichnungen

CosIng wird regelmäßig aktualisiert. Wer INCI-Listen aus alten Vorlagen übernimmt, riskiert veraltete Bezeichnungen, die bei einer Prüfung auffallen.

Fehlende allergene Duftstoffe

Parfüm als „Parfum“ deklariert, aber die enthaltenen Allergene (z. B. Linalool, Limonene) fehlen, obwohl sie über dem Grenzwert liegen.

INCI-Liste nicht zur Rezeptur synchron

Rezeptur wurde geändert (z. B. anderer Konservierer), aber die INCI-Liste auf dem Etikett wurde nicht aktualisiert. Ergebnis: Das Etikett passt nicht mehr zum Produkt.

Checkliste: INCI-Liste korrekt erstellen

Verwende diese Checkliste als Quick-Reference, bevor du eine INCI-Liste finalisierst:

INCI-Deklarations-Checkliste

Vorbereitung

  • Vollständige Rezeptur mit allen Rohstoffen und %-Anteilen vorhanden
  • Spezifikationsdatenblätter aller Rohstoffe mit INCI-Aufschlüsselung verfügbar
  • INCI-Namen gegen aktuelle CosIng-Datenbank geprüft

Aufschlüsselung & Sortierung

  • Alle Rohstoffe in INCI-Einzelstoffe aufgeschlüsselt
  • Identische Stoffe aus verschiedenen Rohstoffen zusammengerechnet
  • Einzelstoffe nach tatsächlichem Gesamtanteil sortiert (über 1 % absteigend)
  • Stoffe unter 1 % nach den Stoffen über 1 % aufgeführt

Sonderfälle

  • Farbstoffe mit CI-Nummern am Ende der Liste
  • Duftstoff als „Parfum“ oder „Aroma“ deklariert
  • Allergene Duftstoffe einzeln aufgeführt (wenn über Grenzwert)
  • Nanomaterialien mit „[nano]“ gekennzeichnet

Finale Prüfung

  • Keine Handelsnamen in der INCI-Liste
  • Schreibweise exakt wie in CosIng (Groß-/Kleinschreibung beachten)
  • Liste mit „Ingredients“ (englisch) eingeleitet
  • INCI-Liste stimmt mit aktueller Rezepturversion überein

Eine druckbare Version dieser Checkliste findest du in unserem kostenlosen Vorlagen-Bereich.

Fazit: INCI-Listen sind kein Beiwerk, sondern Pflichtdokumentation

Eine korrekte INCI-Liste ist mehr als ein Etikettenaufdruck. Sie ist die Schnittstelle zwischen Rezeptur und Verbraucher, zwischen interner Dokumentation und behördlicher Prüfung. Fehler sind nicht nur ärgerlich — sie können zu Rückrufen, Beanstandungen und Vertrauensverlust bei Handelspartnern führen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • INCI-Deklaration ist Pflicht nach Art. 19 der EU-Kosmetikverordnung
  • Die Sortierung erfolgt nach dem Einzelstoff-Anteil in der Gesamtrezeptur, nicht nach Rohstoffanteilen
  • Jeder Rohstoff muss in seine INCI-Einzelstoffe aufgeschlüsselt werden
  • Identische Stoffe aus verschiedenen Rohstoffen werden zusammengerechnet
  • Bei Rezepturänderungen muss die INCI-Liste synchron aktualisiert werden

Wer mit vielen Rezepturen arbeitet und Rohstoffe mit mehreren Einzelstoffen einsetzt, stößt mit manuellen Listen schnell an Grenzen. Ein System, das Rohstoffe einmal mit ihren INCI-Bestandteilen hinterlegt und die Aufschlüsselung bei jeder Rezeptur automatisch durchführt, spart nicht nur Zeit — es verhindert die typischen Fehler bei der Deklaration.

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INCIkit schlüsselt Rohstoffe in INCI-Einzelstoffe auf, sortiert nach Gewichtsanteil und hält die Deklaration bei Rezepturänderungen aktuell.

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FAQ: Häufige Fragen zur INCI-Deklaration

Wo finde ich die korrekten INCI-Namen für meine Rohstoffe?

Die offizielle Referenz ist die CosIng-Datenbank der EU-Kommission (ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing). Dort sind alle zugelassenen INCI-Namen hinterlegt. Zusätzlich liefern Rohstoffhersteller auf ihren Spezifikationsdatenblättern die INCI-Bezeichnungen der enthaltenen Einzelstoffe. Bei Fertigkompositionen (z. B. Parfümöl mit 12 Einzelstoffen) ist das Spezifikationsdatenblatt die einzige zuverlässige Quelle für die vollständige INCI-Aufschlüsselung.

Muss ich alle Inhaltsstoffe eines Rohstoffs einzeln deklarieren?

Ja. INCI-Deklaration erfolgt auf Einzelstoff-Ebene, nicht auf Rohstoff-Ebene. Wenn du einen Rohstoff „Emulsan Plus“ einsetzt, der aus Cetearyl Alcohol, Cetearyl Glucoside und Aqua besteht, musst du alle drei Einzelstoffe in deiner INCI-Liste aufführen — jeweils an der richtigen Stelle gemäß ihrem tatsächlichen Anteil in der Gesamtrezeptur.

Wie gehe ich mit Stoffen um, die unter 1 % in der Rezeptur liegen?

Stoffe mit einem Massenanteil unter 1 % dürfen in beliebiger Reihenfolge nach allen Stoffen über 1 % aufgeführt werden. In der Praxis werden sie häufig alphabetisch sortiert oder nach funktionellen Gruppen (z. B. Konservierungsmittel, Duftstoffe, Farbstoffe). Wichtig: Auch wenn die Reihenfolge untereinander frei ist, müssen sie trotzdem alle deklariert werden.

Darf ich Trivialnamen statt INCI-Namen verwenden?

Nein. Art. 19 der EU-Kosmetikverordnung schreibt vor, dass die Inhaltsstoffe gemäß der INCI-Nomenklatur (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) aufgeführt werden müssen. Trivialnamen wie „Mandelöl“ oder „Bienenwachs“ sind nicht korrekt. Die korrekten INCI-Bezeichnungen wären „Prunus Amygdalus Dulcis Oil“ und „Cera Alba“. Pflanzliche Inhaltsstoffe folgen der botanischen Nomenklatur (lateinischer Gattungs- und Artname).

Wann muss ich allergene Duftstoffe separat deklarieren?

Die 26 deklarationspflichtigen Duftstoffe nach Anhang III der EU-Kosmetikverordnung (z. B. Linalool, Limonene, Citronellol) müssen einzeln in der INCI-Liste aufgeführt werden, wenn sie bestimmte Konzentrationsgrenzen überschreiten: 0,001 % in Leave-on-Produkten und 0,01 % in Rinse-off-Produkten. Sie werden zusätzlich zu „Parfum“ oder „Aroma“ aufgeführt, nicht anstelle davon.

Weiterführende Ressourcen

Rohstoff-Stammdaten mit INCI-Aufschlüsselung verwalten?

INCIkit verknüpft Rohstoffe, INCI-Bezeichnungen und Rezepturen — für korrekte Deklaration ohne manuelle Fehler.

INCIkit Redaktion

Fachredaktion Kosmetik-Compliance

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