Kosmetik-Gewerbe von Zuhause anmelden: Schritt-für-Schritt Anleitung

Du möchtest deine selbstgemachte Kosmetik von Zuhause verkaufen? Dann brauchst du als Erstes ein angemeldetes Gewerbe. Die gute Nachricht: Ein Gewerbe anmelden für Kosmetik von Zuhause ist unkompliziert, kostet nur 20–60 € und ist in 15 Minuten erledigt. Die wichtigere Frage ist: Was kommt danach? Dieser Leitfaden erklärt dir Schritt für Schritt, welche Rechtsform die richtige ist, welche Behörden du informieren musst, ob du wirklich in deiner Küche produzieren darfst – und welche Versicherungen und Steuerregeln du kennen solltest.
Du suchst einen allgemeinen Überblick über alle fünf Schritte zum legalen Verkauf? Dann lies zuerst unseren Leitfaden: Selbstgemachte Kosmetik legal verkaufen. Dieser Artikel geht gezielt auf die Gewerbeanmeldung und die besonderen Anforderungen für die Herstellung von Zuhause ein.
Kleingewerbe vs. Einzelunternehmen: Was ist besser für Kosmetik-Starter?
Bevor du dein Kleingewerbe anmelden für Kosmetik kannst, musst du dich für eine Rechtsform entscheiden. Für die meisten Einsteiger kommen zwei Optionen in Frage:
| Kriterium | Kleingewerbe | Einzelunternehmen (e. K.) |
|---|---|---|
| Rechtsform | Kein Kaufmann, kein HGB | Kaufmann, Eintrag ins Handelsregister |
| Buchführung | Einfache EÜR (Einnahmen-Überschuss) | Doppelte Buchführung ab 80.000 € Gewinn |
| Gründungskosten | 20–60 € | 20–60 € + Notar + HR-Eintrag |
| Haftung | Persönlich, unbeschränkt | Persönlich, unbeschränkt |
| Geeignet für | Hobby & Nebengewerbe | Vollzeit-Selbstständige |
Unsere Empfehlung für Einsteiger
Starte mit einem Kleingewerbe. Die einfache Buchführung (EÜR) spart dir Zeit und Steuerberaterkosten. Wenn du später wächst und über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn kommst, wirst du automatisch zum Kaufmann – aber davon bist du als Starter weit entfernt. Die meisten Hobby-Seifensieder und DIY-Creme-Hersteller bleiben jahrelang im Kleingewerbe.
Gewerbeanmeldung: Welches Formular, welche Kosten?
Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle erste Schritt, wenn du dein Kosmetik-Gewerbe anmelden willst. So gehst du vor:
Gewerbeamt finden
Das Gewerbeamt ist Teil deiner Stadtverwaltung oder Gemeinde. In vielen Städten kannst du die Anmeldung online erledigen – google „Gewerbeanmeldung [deine Stadt]“.
Formular GewA 1 ausfüllen
Das bundeseinheitliche Formular „GewA 1“ brauchst du in jedem Fall. Wichtig: Unter „Tätigkeitsbeschreibung“ trägst du „Herstellung und Verkauf von kosmetischen Mitteln“ ein.
Personalausweis + Gebühr
Bring deinen Personalausweis mit. Die Gebühr variiert je nach Kommune: 20–60 €. In manchen Städten gibt es einen Online-Zuschlag von 5–10 €.
Gewerbeschein erhalten
Nach der Anmeldung erhältst du den Gewerbeschein – meist sofort oder innerhalb weniger Tage. Das Finanzamt wird automatisch informiert und schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Wichtig: Tätigkeitsbeschreibung
Schreibe nicht nur „Einzelhandel“ oder „Online-Handel“. Die korrekte Beschreibung lautet: „Herstellung und Verkauf von kosmetischen Mitteln“. So vermeidest du später Probleme mit Behörden oder der IHK.
Was passiert nach der Anmeldung?
Nach der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch bei mehreren Stellen registriert:
- Finanzamt: Schickt dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (hier wählst du ggf. die Kleinunternehmerregelung)
- IHK: Du wirst Pflichtmitglied. Beitrag für Kleingewerbetreibende: oft 0 € im ersten Jahr, danach ca. 50–150 €/Jahr
- Berufsgenossenschaft: Du musst dich bei der BG anmelden (für Kosmetik: BG ETEM oder VBG). Ohne Mitarbeiter zahlst du nur den Mindestbeitrag
Kosmetik-Herstellung Zuhause: Ist das überhaupt erlaubt?
Die kurze Antwort: Ja. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das die Herstellung von Kosmetik in Privaträumen verbietet. Die EU-Kosmetikverordnung (EC) 1223/2009 schreibt vor, dass du GMP-konform produzieren musst – aber nicht wo. Entscheidend ist, dass dein Arbeitsplatz die Hygienestandards erfüllt.
Was du beachten musst
- Mietvertrag prüfen: Manche Mietverträge verbieten gewerbliche Nutzung. Frage deinen Vermieter schriftlich um Erlaubnis – die meisten haben kein Problem mit leiser Handarbeit ohne Kundenverkehr
- Wohngebiet: In reinen Wohngebieten (Baurecht) ist gewerbliche Tätigkeit nur erlaubt, wenn sie „nicht störend“ ist. Kosmetikherstellung im kleinen Rahmen fällt darunter
- Separater Bereich: Du brauchst keinen eigenen Raum, aber einen klar abgetrennten, sauberen Arbeitsbereich. Die Küche geht – aber nicht während des Kochens
- Lagerung: Rohstoffe und fertige Produkte müssen getrennt von Lebensmitteln und bei geeigneten Temperaturen gelagert werden
Wenn du Seifen, Cremes oder Lippenbalsam von Zuhause herstellst und verkaufst, bist du in guter Gesellschaft: Tausende Kleinstproduzenten im DACH-Raum arbeiten so. Ob du mit einer einfachen Seife oder einer anspruchsvollen Creme startest – die rechtlichen Grundlagen sind dieselben.
Gesundheitsamt & Ordnungsamt: Muss ich mich melden?
Anders als bei Lebensmitteln gibt es für Kosmetikhersteller keine Pflicht-Meldung beim Gesundheitsamt. Die Überwachung von Kosmetik liegt bei den Landesbehörden (in der Regel die Gewerbeaufsicht oder das Ordnungsamt). Trotzdem solltest du wissen, was auf dich zukommen kann:
Automatische Weiterleitung
Nach deiner Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch verschiedene Stellen. In manchen Kommunen erhältst du Post vom Ordnungsamt oder der Gewerbeaufsicht.
Mögliche Kontrollen
Die Behörden können unangemeldet kontrollieren – in der Praxis passiert das bei Kleinherstellern selten, aber du solltest vorbereitet sein. Sauberer Arbeitsplatz, dokumentierte Chargen und eine vollständige PIF sind der beste Schutz.
Proaktiv Kontakt aufnehmen
Wir empfehlen dir, freiwillig beim Ordnungsamt anzurufen und kurz zu erklären, was du vorhast. Das zeigt Professionalität und vermeidet Überraschungen.
Wichtig: Die Meldepflicht nach Art. 13 EU-Kosmetikverordnung (CPNP-Notifizierung) betrifft dein Produkt, nicht dein Gewerbe. Für jedes Kosmetikprodukt, das du auf den Markt bringst, musst du eine CPNP-Meldung abgeben – das ist aber ein separater Schritt.
Produktion GMP-konform dokumentieren
INCIkit hilft dir, Chargen lückenlos zu dokumentieren, INCI-Listen automatisch zu erstellen und deine Rezepturen digital zu verwalten – genau das, was die Gewerbeaufsicht sehen will.
GMP-Anforderungen für Heim-Manufakturen
GMP (Good Manufacturing Practice) nach ISO 22716 ist für jeden Kosmetikhersteller Pflicht – auch wenn du nur 20 Tiegel pro Monat in deinem Gästezimmer abfüllst. Die Norm klingt einschüchternd, lässt sich aber im Kleinen pragmatisch umsetzen. Unser GMP-Leitfaden nach ISO 22716 erklärt die Details. Hier die Kurzfassung für Heim-Produzenten:

Professionelle Verpackung mit Handschuhen – GMP gilt auch im Kleinen
Sauberer, separater Arbeitsbereich
Trenne Herstellung von Alltag. Ein sauberer Tisch in einem separaten Raum reicht – aber nicht die Küche während des Kochens.
Desinfizierte Werkzeuge & Behälter
Alle Geräte, Spatel, Tiegel und Behälter vor Gebrauch mit 70 % Isopropanol desinfizieren oder auskochen.
Schutzkleidung tragen
Einweg-Handschuhe, saubere Schürze, Haare zusammengebunden. Kein Schmuck an den Händen.
Dokumentierte Reinigungsprotokolle
Notiere wann, wie und womit du deinen Arbeitsbereich und deine Werkzeuge gereinigt hast. Der Sicherheitsbewerter und die Behörden wollen das sehen.
Chargen-Dokumentation führen
Jede Produktionscharge bekommt eine eindeutige Nummer. Dokumentiere: Datum, Rohstoffe mit LOT-Nummern, Mengen, Herstellungsschritte, Temperatur, pH-Wert.
Rohstoff-Lagerung
Öle kühl und dunkel lagern, wasserhaltige Rohstoffe im Kühlschrank. Alle Rohstoffe mit Eingangs-Datum und LOT-Nummer beschriften.
Versicherungen: Produkthaftpflicht ist Pflicht!
Als Kosmetikhersteller haftest du persönlich für Schäden, die deine Produkte verursachen – das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) kennt hier keine Ausnahmen für kleine Hersteller. Eine Produkthaftpflichtversicherung ist deshalb keine Option, sondern Pflicht für jeden, der sein Kosmetik Kleingewerbe anmelden möchte.
Welche Versicherungen brauchst du?
| Versicherung | Pflicht? | Kosten/Jahr | Warum wichtig |
|---|---|---|---|
| Produkthaftpflicht | Dringend empfohlen | 200–500 € | Deckt Personenschäden durch deine Produkte |
| Betriebshaftpflicht | Empfohlen | 100–300 € | Deckt Schäden bei Marktständen, Messen etc. |
| Rechtsschutz | Optional | 150–400 € | Bei Abmahnungen oder Rechtsstreitigkeiten |
Praxis-Tipp: Kombinierte Policen
Viele Versicherer bieten kombinierte Produkt- und Betriebshaftpflicht-Policen für Kleinhersteller ab ca. 300 €/Jahr an. Achte darauf, dass „kosmetische Mittel“ explizit in der Police aufgeführt sind – manche Standardpolicen schließen Kosmetik aus.
Die Sicherheitsbewertung ist ein weiterer wichtiger Kostenfaktor. Was genau der Toxikologe prüft und was es kostet, erfährst du in unserem Guide zur Sicherheitsbewertung.
Steuern: Kleinunternehmerregelung ja oder nein?
Nach der Gewerbeanmeldung schickt dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier triffst du eine wichtige Entscheidung: Nutzt du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG oder nicht?
Kleinunternehmerregelung: Die Basics
- Voraussetzung: Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 €
- Vorteil: Du musst keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen aufschlagen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben
- Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen (z. B. für Rohstoffe, Verpackung, Sicherheitsbewertung)
| Kriterium | Kleinunternehmer | Regelbesteuerung |
|---|---|---|
| MwSt. auf Rechnungen | Nein | Ja (19 %) |
| Vorsteuerabzug | Nein | Ja |
| USt-Voranmeldung | Nicht nötig | Monatlich oder quartalsweise |
| Ideal für | Endkunden (B2C) | Geschäftskunden (B2B) |
Unsere Empfehlung
Als Kosmetik-Starter verkaufst du in der Regel an Endkunden (B2C) – auf Märkten, über Etsy oder im eigenen Shop. Die Kleinunternehmerregelung ist hier fast immer die richtige Wahl. Du sparst dir den bürokratischen Aufwand und kannst niedrigere Preise anbieten, weil du keine 19 % Umsatzsteuer aufschlagen musst.
Weitere Steuerpflichten
- Einkommensteuer: Dein Gewinn wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert – auch als Kleinunternehmer
- Gewerbesteuer: Erst ab 24.500 € Gewinn/Jahr relevant. Darunter zahlst du nichts
- EÜR: Als Kleingewerbetreibender genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Tools wie lexoffice oder sevdesk machen das einfach
Checkliste: Alles was du vor dem ersten Verkauf brauchst
Bevor du dein erstes Produkt verkaufst, müssen diese Punkte erledigt sein. Nutze diese Checkliste als deinen persönlichen Fahrplan, wenn du dein Kleingewerbe für Kosmetik anmelden und loslegen willst:

Verkaufsfertig: Gut verpackte Produkte aus der eigenen Heim-Manufaktur
Gewerbe angemeldet
Formular GewA 1 ausgefüllt, Tätigkeit: „Herstellung und Verkauf von kosmetischen Mitteln“
Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben, Kleinunternehmerregelung gewählt (oder bewusst darauf verzichtet)
Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen
Police deckt „kosmetische Mittel“ ab, Deckungssumme mind. 3 Mio. € für Personenschäden
GMP-konformer Arbeitsbereich eingerichtet
Separater, sauberer Bereich, desinfizierte Werkzeuge, Reinigungsprotokolle bereit
Sicherheitsbewertung beauftragt
Toxikologe für jede Rezeptur beauftragt – ohne CPSR darf nichts verkauft werden
INCI-Liste erstellt
Korrekte INCI-Deklaration für jedes Produkt – absteigend nach Gewichtsanteil
Etikett mit allen 8 Pflichtangaben
Produktname, Firma + Adresse, Nenninhalt, MHD/PAO, Vorsichtsmaßnahmen, Chargennummer, INCI-Liste, Ursprungsland
CPNP-Meldung abgesetzt
Jedes Produkt im Cosmetic Products Notification Portal notifiziert – vor dem ersten Verkauf
PIF zusammengestellt
Product Information File mit Rezeptur, CPSR, Stabilitätsdaten, GMP-Nachweis und Etikett
Detaillierte Anleitungen zu den einzelnen Schritten findest du in unseren Artikeln zur INCI-Liste, zum PIF-Aufbau und zur CPNP-Meldung. Den vollständigen 5-Schritte-Ablauf erklärt unser Leitfaden zum legalen Verkauf.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich ein Gewerbe, wenn ich Kosmetik nur auf Märkten verkaufe?
Ja. Sobald du Kosmetikprodukte regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, ist das eine gewerbliche Tätigkeit – egal ob auf dem Wochenmarkt, über Etsy oder im eigenen Online-Shop. Die Gewerbeanmeldung kostet nur 20–60 € und ist in 15 Minuten erledigt.
Kann ich Kosmetik auch als Freiberufler verkaufen?
Nein. Kosmetikherstellung und -verkauf ist keine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 18 EStG). Du brauchst zwingend eine Gewerbeanmeldung. Auch wenn du die Rezepturen selbst entwickelst – der Verkauf physischer Produkte ist immer gewerblich.
Muss ich mein Kosmetik-Gewerbe beim Gesundheitsamt anmelden?
Eine formelle Pflicht-Meldung beim Gesundheitsamt gibt es für Kosmetikhersteller nicht. Allerdings kann das Ordnungsamt oder die Gewerbeaufsicht Kontrollen durchführen. In manchen Kommunen wirst du nach der Gewerbeanmeldung automatisch kontaktiert. Es empfiehlt sich, proaktiv Kontakt aufzunehmen und deine Räumlichkeiten zu klären.
Darf ich Kosmetik in meiner Küche herstellen?
Grundsätzlich ja, solange du die GMP-Anforderungen nach ISO 22716 erfüllst. Das bedeutet: separater, sauberer Arbeitsbereich (nicht während des Kochens), desinfizierte Werkzeuge, dokumentierte Reinigungsprotokolle und Schutzkleidung. Ein eigener Raum oder ein abgetrennter Bereich ist ideal, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Was kostet es insgesamt, ein Kosmetik-Gewerbe von Zuhause zu starten?
Die Fixkosten vor dem ersten Verkauf liegen bei ca. 500–1.500 €. Davon entfallen 20–60 € auf die Gewerbeanmeldung, 300–800 € auf die Sicherheitsbewertung, 100–300 € auf Rohstoffe und Verpackung und 200–500 €/Jahr auf die Produkthaftpflichtversicherung. Die Kleinunternehmerregelung spart dir zu Beginn die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Fazit: Gewerbe anmelden für Kosmetik von Zuhause – einfacher als du denkst
Dein Gewerbe anmelden für Kosmetik von Zuhause ist der leichteste Teil des Ganzen: 15 Minuten, ein Formular, 20–60 €. Die eigentliche Arbeit liegt in der Vorbereitung deiner Produkte – Sicherheitsbewertung, INCI-Liste, GMP-konforme Herstellung und CPNP-Meldung. Aber lass dich davon nicht abschrecken: Tausende Kleinstproduzenten im DACH-Raum haben genau diesen Weg erfolgreich gemeistert.
Starte mit einem Kleingewerbe, sichere dich mit einer Produkthaftpflicht ab, nutze die Kleinunternehmerregelung und arbeite von Anfang an GMP-konform. So legst du ein solides Fundament für dein Kosmetik-Business – ob als Nebengewerbe oder später im Haupterwerb.
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Weiterführende Ressourcen
INCIkit Redaktion
Fachredaktion Kosmetik-Compliance
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